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Rechtliche Hinweise zu Copyright, TMG und Links

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Bonn2

Noch einmal in Güte (LG Bonn 9 O 425/06, 26.3.2007): und da hat das Landgericht voll die Hinweise für die Gegenseite gegeben, damit jede Schmäh und Herabsetzung und Unwahrheit vermieden wird (allerdings sagt die Gegenseite (AGPF) nichts davon auf ihrer Homepage, sie vermeidet die objektive Berichterstattung und setzt die Schmäh fort):

Bonn2

So wie die Gegenseite dieses Verfahren darstellt, muss jedem intelligenten Menschen auffallen, dass sie sich eben nicht an die Vergleiche halten, deshalb in ihrem Interesse des Rechtsbruchs auf ein neues Verfahren hoffen: das gibt Bedeutung für den Rechtsanwalt Ingo Heinemann (plus Gebühr), dient jedoch nicht der Wahrheit. Wer schützt uns vor diesen scheinbaren Verbraucherschützern? Niemand, da jeder sich Verbraucherschützer nennen darf, es handelt sich um keinen geschützten Begriff. Das muss sich Verbraucher/in mal klar machen!

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